Nach der Schweizer Volksabstimmung: Das bedingungslose Grundeinkommen als care-ökonomisches Projekt*

WiC-Blogpost Nummer 10

Es war eine wichtige Etappe auf dem Weg in eine lebenswerte Zukunft: Am 5. Juni 2016 hat das Schweizer Stimmvolk über die „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ abgestimmt, also über diesen Text, der als Artikel 110a in die Bundesverfassung der Eidgenossinnenschaft hätte aufgenommen werden sollen:

  1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
  2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
  3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

Rund 23 Prozent der Abstimmenden, genau 568.660 Menschen, sprachen sich für die im April 2012 lancierte, am 4. Oktober 2013 in Bern eingereichte Initiative aus, 77 Prozent dagegen. In einigen Bezirken der Städte Basel, Bern, Genf und Zürich lag die Zustimmung deutlich höher. Vor allem in ländlichen Regionen sprachen sich aber mehr als 80 Prozent gegen die Vorlage aus. – Ist dieses Ergebnis ein Erfolg oder eine Niederlage, oder beides? Was bedeutet die Schweizer Volksabstimmung für die internationale Grundeinkommensbewegung?

Schub für die globale Bewegung

Schon lange vor dem Abstimmungssonntag war es unter den AktivistInnen der Volksinitiative üblich zu erklären, das Grundeinkommen habe auf jeden Fall gewonnen, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung, denn das wesentliche Ziel, mit einer international wahrnehmbaren Debatte den notwendigen Bewusstseinswandel zugunsten des bGE voranzutreiben, sei längst erreicht.

Zwar kritisierten traditionsbewusste Eidgenossen diese Einstellung immer wieder als Zweckentfremdung und als Selbstimmunisierung: Die Initianten wollten auf keinen Fall als Loser dastehen, inszenierten sich deshalb schon vorbeugend als unangreifbar. Lob gab es trotzdem von vielen Seiten. Die etablierten Parteien blickten „neidisch auf die Breitenwirkung dieser Truppe, die der Schweiz die aufregendste Kampagne seit Menschengedenken beschert“ habe, stand am 27. März 2016 in der Boulevardzeitung „Blick“. Dass Volksinitiativen mehr und anderes wollen als eine Mehrheit am Abstimmungssonntag, ist im Übrigen nicht neu. Schon am 26. November 1989, zum Beispiel, hatte das Volk über „eine Schweiz ohne Armee“ abgestimmt, nach einer bewegenden Debatte, in der es, wie bei der Grundeinkommensinitiative, vor allem um die Frage gegangen war, wie wir uns das Zusammenleben der Menschheit in Zukunft wünschen.

Dieser weiten Auslegung des Instruments Volksinitiative folgend setzte die Abstimmungskampagne zur Grundeinkommensinitiative in erster Linie auf elementare Fragen zur Zukunft des menschlichen Zusammenlebens: Was ist Arbeit? Wozu braucht es Geld? Wie wollen wir in Zukunft leben? Und sie brachte medienwirksame Events in die Welt: vom legendären Berg aus acht Millionen Fünfrappenmünzen auf dem Berner Bundesplatz am 4. Oktober 2013 über die Verteilung von Zehnfrankenscheinen im Zürcher Hauptbahnhof am 14. März 2016 über die Roboterdemo auf der Zürcher Bahnhofstrasse am 30. April 2016 bis hin zur „grössten Frage der Welt“ – What would you do if your income were taken care of? -, die am 14. Mai 2016 in Form eines riesigen Plakats auf dem Genfer Plaine de Plainpalais und am 29. Mai 2016 mitten in Berlin ausgebreitet wurde. Vor allem diese Aktionen, bei denen Kunst, Politik und Medien neuartige Verbindungen eingingen, haben dem Projekt Grundeinkommen tatsächlich zu weltweiter Bekanntheit verholfen, was langfristig nicht zu unterschätzen ist.

Selbstimmunisierung

Dass bis zur Einführung des bGE dennoch vor allem ein sorgfältiges Abwägen unterschiedlichster Argumente und Szenarien gefordert ist, ging im Spektakel der goldenen Symbole allerdings weitgehend unter. Zwar bemühte sich Oswald Sigg, das mit Abstand prominenteste Komiteemitglied – als Bundesratssprecher war er in den Jahren 2005 bis 2009 fast allabendlich in den Wohnzimmern des Schweizer TV-Publikums präsent gewesen – hartnäckig um eine sozialdemokratische Linie: Anders als die Basler Kerngruppe, die sich inhaltlich kaum über die vom deutschen Unternehmer Götz Werner gesetzten Positionen hinaus wagte, brachte er unbeirrt die Aspekte Umverteilung, gerechte Steuerprogression und Armutsbekämpfung ins Gespräch. Zur Frage der Finanzierung überraschte er kurz vor der Abstimmung mit dem zukunftsweisenden Vorschlag einer automatischen Mikrosteuer auf dem Gesamtzahlungsverkehr.

Dass die Abstimmungskampagne dennoch letztlich ohne argumentativen Tiefgang blieb, lag wohl vor allem daran, dass sich schon Jahre vor der Lancierung der Initiative eine Kerngruppe um Götz Werner formiert hatte. Diese „Basler“ gaben die Gestaltung der Kampagne zu keinem Zeitpunkt aus der Hand, obwohl sie sich schon früh mit dem Vorwurf der Hermetik konfrontiert sahen. Die Genderforscherin Franziska Schutzbach schrieb schon mehr als fünf Jahre vor der Lancierung der Initiative:

„Aalglatt, und mit beinahe zwanghafter Unangreifbarkeit wird uns die Perspektive eines bedingungslosen Grundeinkommens verkauft… Vielleicht haben die … Schöpfer der Idee nicht bemerkt, dass … die Wunschvorstellung vom … väterlichen Welterklärer … verfänglich … ist … und … dass der Versuch, allzu objektive Wahrheiten zu vermitteln, nicht nur am Ziel vorbeigeht, sondern vor allem jene Hilflosigkeit zum Ausdruck bringt, die zu verbergen die Dozenten so bemüht sind.“

Dieser Habitus des überlegenen Welterklärers änderte sich bis zur Abstimmung kaum. Noch am 9. Mai 2016 schrieb der Journalist Matthias Oppliger in der Basler „Tageswoche“:

„Die Fürsprecher des BGE und ihre Kampagne kranken daran, dass permanent von oben herab argumentiert wird… Kritische Fragen werden … mit zirkelschlussartigen Argumentationsgebilden eingenebelt. Die Kampagne nutzt zwar äußerst geschickt die medialen Aufmerksamkeitsmechanismen, sind die Kameras und Mikrofone dann jedoch auf die BGE-Initianten gerichtet, haben diese außer goldenen Symbolen … und wolkigen Worten wenig … mitzuteilen. Die Kampagne glitzert, ist laut und gibt sich damit zufrieden. Das ist schade und schadet einer guten Idee…“

Dass die Defizite der Schweizer Volksinitiative viel mit traditionellen Konzepten von Männlichkeit zu tun haben, wird hier deutlich ausgesprochen. Die hermetische Selbstinszenierung der Basler Kerngruppe ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass die Wette, mit der ich im Januar 2012 mein Amt als Mitglied des achtköpfigen Initiativkomitees angetreten habe, im Rahmen der Volksinitiative noch nicht gewonnen ist:

„Ich wette, dass es mir und uns gelingen wird, das bedingungslose Grundeinkommen als postpatriarchales Projekt … zu profilieren.“

Das wachsende Wissen um die Bedeutung unbezahlter Care-Arbeit

Meine Sicht der bewegten Zeit zwischen der Konstituierung des Initiativkomitees im Januar 2012 und der Einreichung der Initiative im Oktober 2013 habe ich in dreiundzwanzig „BGE-Gesprächen“ auf meinem Blog dokumentiert. Jenseits der medialen Aufmerksamkeit gelangten in dieser Zeit Frauen, die die Volksinitiative kritisch begleiteten und längst vor deren Lancierung eigenständige care-ökonomische Theorieansätze zum bGE erarbeitet hatten, bis vors höchste Gericht der Eidgenossinnenschaft: Im Frühjahr 2012 erhob die Feministin Martha Beéry-Artho Einspruch gegen die Debattensendung „Arena“ des Deutschschweizer Fernsehens, die sich am 27. April 2012 erstmals mit dem bedingungslosen Grundeinkommen befasst hatte. In der Sendung, die insgesamt 75 Minuten dauerte, nahmen Männer 72 Minuten Redezeit in Anspruch, Frauen drei Minuten. Weit wichtiger als die mangelnde zahlenmäßige Repräsentanz der Frauen war für Martha Beéry-Artho aber, dass in der Sendung die Lebensrealitäten von Frauen verschwiegen worden waren: Dass schon heute mehr als die Hälfte der gesellschaftlich notwendigen Arbeit unbezahlt geleistet wird, meist von Frauen, meist in Privathaushalten, dass ein Grundeinkommen also in sehr vielen Fällen keineswegs bedeuten würde, Geld an Menschen auszuzahlen, die „nichts tun“, wurde in der Sendung nicht erwähnt, obwohl die unbezahlte Care-Arbeit das stärkste Argument für die Entkoppelung von Lohn und Leistung wäre.

Das eidgenössische Bundesamt für Statistik erhebt die entsprechenden Zahlen schon seit 1997 und publiziert sie regelmäßig, zuletzt am 19. Februar 2015:

„8,7 Milliarden Stunden sind im Jahr 2013 in der Schweiz unbezahlt gearbeitet worden. Damit wurde für die unbezahlte Arbeit 14 Prozent mehr Zeit aufgewendet als für die bezahlte Arbeit (7,7 Milliarden Stunden). Die gesamte, im Jahr 2013 geleistete unbezahlte Arbeit wird auf einen Geldwert von 401 Milliarden Franken geschätzt…Frauen in der Schweiz hätten nach diesen Berechnungen im Jahr 2013 241 Milliarden Franken verdient, Männer … 159 Milliarden.“

Martha Beéry-Artho war mit ihrer Beschwerde zunächst erfolgreich: Am 6. März 2013, veröffentlichte die höchste Medienkontrollinstanz der Schweiz ihr Urteil, in dem es heißt:

„Angesichts der Bedeutung … von unbezahlter Arbeit, namentlich in den privaten Haushalten und der Familie…, stellt dieser Gesichtspunkt im Rahmen des Themas der beanstandeten Sendung keinen Nebenpunkt dar. Es geht dabei … um einen zentralen Aspekt der Initiative, welcher die ganze Bevölkerung und ganz besonders die in diesem Bereich viel stärker engagierten Frauen betrifft. Dessen weitgehende Auslassung hat die Meinungsbildung des Publikums über die Initiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen’ erheblich beeinträchtigt. Die fehlende Transparenz diesbezüglich wirkte sich vor allem auch angesichts des fehlenden Vorwissens des Publikums zur Initiative negativ auf die Meinungsbildung aus.“

Die Fernsehgesellschaft zog den Fall vors höchste Gericht. Am 11. Oktober 2013 gab das Schweizerische Bundesgericht ihr Recht und hob das Urteil der Beschwerdeinstanz wieder auf. Dennoch zeitigt die Beschwerde heute deutlich wahrnehmbare Folgen: Im Vorfeld der Abstimmung hat das Schweizer Fernsehen zwei Debattensendungen zum bedingungslosen Grundeinkommen ausgestrahlt – darunter am 20. Mai 2016 eine zweite „Arena“ -, beide mit viel weiblicher Beteiligung und mit Schwerpunkten zur Care-Ökonomie.

Der Gesinnungswandel zugunsten einer care-ökonomischen Begründung des bGE, der in diesen Fernsehsendungen spürbar wurde, spiegelt die Tatsache, dass wenige Monate vor der Abstimmung die Beteiligung der Schweizer Frauenbewegungen an der Grundeinkommensdebatte endlich Fahrt aufnahm, interessanterweise auch hier nicht seitens der klassischen Frauenverbände und Parteien, sondern in Form von spontanen Zusammenschlüssen und Initiativen. So hat die „Bewegung 9. Januar“ in einem bewundernswerten Kraftakt das Heft „Mit Care-Kraft zur Energie-Wende. Frauen für das bedingungslose Grundeinkommen“ herausgegeben, das sicher weit über den 5. Juni hinaus und international bedeutsam bleiben wird. Im Mai 2016 erschien ein Sonderheft der Zeitschrift bref, in dem zwölf Frauen sich ausführlich zum bedingungslosen Grundeinkommen äussern. Dass die feministische Debatte erst spät einsetzte, hatte allerdings auch zur Folge, dass sich die Frauenbewegung spaltete in ein befürwortendes und ein gegnerisches Lager. Viele Feministinnen machten sich die Argumentation des WIDE-Debattierclubs zu eigen, der zufolge das bGE die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung verfestigen würde, weil „die Grundeinkommensdiskussion bisher jenseits der feministischen Care-Ökonomie geführt“ (ebd.4) worden sei.

Die Zukunft: das bedingungslose Grundeinkommen als care-ökonomisches Projekt

Das bedingungslose Grundeinkommen als postpatriarchales Projekt zu verstehen, bedeutet nun eben dies: es ausdrücklich in den Rahmen eines care-ökonomischen Paradigmas zu stellen. Statt weiterhin Arbeit mit Gelderwerb und Wirtschaft mit der Gesamtheit geldvermittelter Tauschakte zu verwechseln, kehrt dieses Paradigma zur Grundbedeutung der Oiko-Nomia zurück, :

„Es ist Aufgabe der Wirtschaftslehre zu untersuchen, wie die Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse am sinnvollsten hergestellt, verteilt und ge- oder verbraucht werden.“ (Günter Ashauer, Grundwissen Wirtschaft, Stuttgart 1973, 5)

Ich halte die Einbettung der Grundeinkommensdebatte in eine ökonomischen Theorie, die sich (wieder) ausdrücklich um den Kern allen Wirtschaftens, die Befriedigung der Bedürfnisse aller, zentriert und deshalb Care-Leistungen in die Mitte rückt, für eine conditio sine qua non des Projekts bGE. Deshalb habe ich mich, nachdem eine Frauengruppe am 4. Oktober 2013 auf dem goldenen „Fünferliberg“ Plakate mit der Aufschrift „Bedingungsloses Grundeinkommen nur mit Care-Ökonomie“ hochgehalten hatte, vorerst schwerpunktmäßig der Weiterentwicklung der Care-Ökonomie zugewandt:

 Seit den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts suchen Feministinnen je länger je erfolgreicher nach Wegen, um die notorisch verschwiegene Grundlage allen Wirtschaftens ans Licht zu ziehen. Zunächst erschienen Bücher mit Titeln wie „Mann, Marx spricht nicht über Hausarbeit“ oder „Die Kopfgeburten der Arbeiterbewegung“ oder „Frauen, die letzte Kolonie“. Nach langen Jahren der Sprachsuche, in denen wir mit Wörtern wie Hausarbeit, Fürsorge, Hausfrauisierung, Reproduktion(-sarbeit) oder Lebensweltökonomie experimentierten, etabliert sich etwa seit Anfang des neuen Jahrtausends der Anglizismus Care als Verständigungsbegriff für alle, die diesseits des geldzentrierten Mainstream auf die Grundbedeutung der Oikonomia zurück kommen wollen. Zunächst ging es darum, die unbezahlte Arbeit statistisch zu erfassen, empirisch zu untersuchen, theoretisch auf den Begriff zu bringen, medial zu vermitteln und zumindest ansatzweise – durch politische Massnahmen wie Mutterschaftsversicherungen, Kindergeld, Anrechnung auf Altersversicherungen etc. – zu entschädigen. Heute lässt sich eine Tendenz erkennen, nicht nur Care als den größten Wirtschaftssektor sichtbar zu machen und endgültig aus dem ideologischen Gefängnis vermeintlich natürlicher „Mütterlichkeit“ zu befreien, sondern Care zum Kriterium für alles Wirtschaften zu machen: Die Jahrhunderte alte Grenze zwischen einer „höheren“, mit Männlichkeit, Freiheit und Geld assoziierten Markt- oder Staatsökonomie und dem verschwiegenen Bereich vermeintlich außerökonomischer „weiblicher“ Dienstleistungen löst sich auf. Ökonomie als „…gesellschaftliche Veranstaltung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse der Lebenserhaltung und der Lebensqualität“ (Peter Ulrich, Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, Bern/Stuttgart/Wien 1998, 4. Aufl. 2008, 11) tritt (wieder) als postdichotome Einheit aller Leistungen, die menschliche Bedürfnisse befriedigen, in Erscheinung. Wenn es nämlich anerkanntermaßen Aufgabe des Wirtschaftens ist, die Bedürfnisse aller sieben Milliarden Würdeträgerinnen und Würdeträger zu befriedigen, die zusammen mit unzähligen anderen Lebewesen den verletzlichen Lebensraum Erde bewohnen, warum sollte dann nicht alle Ökonomie – auch Finanzprodukte, Autos, Schönheitsoperationen und Streubomben – an dem Kriterium gemessen werden, ob sie tatsächlich Bedürfnisse befriedigen? Ob sie also Care sind?

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Postpatriarchal, care-zentriert gedacht wird offenbar: Das bedingungslose Grundeinkommen bringt nicht nur zum Ausdruck, dass alle Menschen ein Recht auf eine gesicherte Existenz, auch „ohne Arbeit“ haben. Es bringt auch ans Licht, dass die wichtigste Arbeit, ohne die jegliche Ökonomie ihren Sinn verlöre, schon heute weitgehend ohne „finanzielle Anreize“ geleistet wird. Vielleicht würden Herwig Büchele und Lieselotte Wohlgenannt ihr Buch heute nicht mehr „Grundeinkommen ohne Arbeit“ nennen? Obwohl beide nämlich im Jahr 1985 ihrer Zeit weit voraus waren, indem sie zwischen Erwerbsarbeit und unbezahlter Arbeit unterscheiden und insbesondere in Form von Beispielen immer wieder auf spezifische Lebensrealitäten von Frauen eingehen, suggeriert der Titel „Grundeinkommen ohne Arbeit“ doch, das bGE werde an Menschen ausgezahlt, die „nicht arbeiten“. In Wirklichkeit wird das Grundeinkommen die Geldzuwendung von der Leistung auf einem existenzsichernden Niveau aber gerade deshalb abkoppeln, weil der größte und wichtigste Teil der Arbeit schon heute ohne Lohn geleistet wird und weil es deshalb einen entschiedenen Systemwechsel braucht zugunsten derer, die bezahlt, aber vor allem unbezahlt schon immer arbeitend zum guten Leben aller beigetragen haben.

Eins ist sicher: Die Debatte muss und wird weitergehen.

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*Dieser Text ist zuerst erschienen in: Herwig Büchele, Lieselotte Wohlgenannt, Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft (Katholische Sozialakademie Österreichs Hg.), Wien 2016, XXI-XXVIII.

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