Eine Art Gedankenaustausch

Fünfzehntes Gespräch über das bedingungslose Grundeinkommen

Heute spricht Ina Praetorius mit Andres Büchi, dem Chefredakteur der Zeitschrift „Der Schweizerische Beobachter“ und seiner Assistentin Michèle Weingartner.

Ina Praetorius am 9. Juli 2013 (per Kontaktformular):

Sehr geehrte Damen und Herren,

vermutlich haben Sie von dieser Geschichte gehört. Aber meines Wissens wurde sie im „Beobachter“ vorerst weder kommentiert noch analysiert. Warum? 

Bisher ist die Tatsache, dass die UBI die Beschwerde von Martha Beéry-Artho gegen die Arenasendung vom 27.04.2012 einstimmig gutgeheissen hat und dass die SRG den Fall ans Bundesgericht weiterzieht, nur in Form von Kurzmeldungen an die Öffentlichkeit gelangt, mit (meines Wissens) zwei Ausnahmen: einem Bericht in der österreichischen Internetplattform diestandard und einem Gespräch im deutschen Forum beziehungsweise-weiterdenken. Wäre es nicht an der Zeit, Martha Beéry-Artho zu portraitieren? Sie nach ihren Motiven zu befragen? Der Frage nachzugehen, wie Sachgerechtigkeit hinsichtlich der Darstellung von Geschlechter-Realitäten zu verstehen und in Zukunft ausdrücklich zu definieren wäre? – Das Sommerloch naht! Und damit die Möglichkeit, bisher Versäumtes nachzuholen!

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüssen von Ina Praetorius

Michèle Weingartner am 9. Juli 2013 (per Mail):

Sehr geehrte Frau Praetorius

Wir beziehen uns auf Ihre E-Mail, mit welcher Sie uns einen Artikelvorschlag unterbreiten. Zuschriften aus unserem Leserkreis bringen wertvolle Anregungen für unsere Arbeit. – Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir angesichts der täglichen Fülle von Posteingängen nicht in der Lage sind, alle Briefe ausführlich zu beantworten. Wir versichern Ihnen aber, dass wir auch Ihren Vorschlag prüfen werden. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt: Interesse für ein breites Publikum, vorhandenes Beweismaterial, keine Häufung von ähnlichen Themen, Aktualität und vieles mehr. Sollten wir die von Ihnen angeregte Thematik aufgreifen, würden wir uns erlauben, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Feste Versprechungen können wir Ihnen allerdings nicht machen, da wir zu einer Auswahl gezwungen sind, der auch geeignete Beiträge zum Opfer fallen. Für Ihren Hinweis und Ihr Interesse gegenüber dem Beobachter danken wir Ihnen bestens.

Freundliche Grüsse Michèle Weingartner, Assistentin der Chefredaktion

Andres Büchi am 9. Juli 2013 (per Mail):

Sehr geehrte Frau Praetorius

Danke für Ihren Hinweis auf die Thematik „Grundeinkommen“ und „Frauenlöhne“. Der Beobachter hatte bereits einmal ausführlich die Thematik Grundeinkommen beleuchtet. Wir diskutieren das Thema laufend auf der Redaktion, der Zeitpunkt für eine erneute Aufarbeitung der Diskussion erscheint uns aber noch etwas früh.

Die komplizierte Thematik mit den zugrundeliegenden Berechnungen müsste noch einmal ausführlich dargestellt werden, um sich überhaupt mal ein Bild davon machen zu können, ob ein solches Modell für einen Kleinstaat wie die Schweiz überhaupt auf einer Insel in der globalisierten Welt realisierbar ist oder ob das die Probleme für unser Land nur grösser machen würde. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Es ist eine Sache, theoretisch zu erklären, was ein ideales, gerechtes Modell wäre, das eine Mehrheit finden würde.

Es ist eine ganz andere Sache zu prüfen, ob ein solches gerechtes Modell (wenn es ein solches überhaupt gibt) auch in der Praxis marktfähig wäre, oder ob es für die Schweiz zu ungeahnten Problemen führen würde (Stichworte: Zuwanderung ins Grundeinkommen der Schweiz, Verstärkung der Lohn- und Preisinsel Schweiz mit negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft)

Vor allem die zweite Frage ist sehr komplex und voller Widersprüche.

Die ideale Welt lässt sich zwar theoretisch konstruieren. In der Praxis aber, im Wettwerb mit der globalen Wirtschaft, ist es alles andere als sicher, dass sich ein solches Modell auch bewähren könnte. Die Lasten für den Staat könnten leicht explodieren.

Vor diesem Hintergrund prüfen wir im Beobachter unsere weiteren Schritte, wie wir diese Thematik aufarbeiten wollen, um das Ziel zu verfolgen, für das der Beobachter einsteht: eine lebenswerte, nachhaltige Schweiz, die wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleibt und die Solidarität der Einwohner hochhält.

Sicher ist: Was die Schweiz stark gemacht hat, waren die Leistungsbereitschaft des Einzelnen, eine (in der Vergangenheit) gewisse Bescheidenheit bei den Bezügen und austarierte Lösungen, zu denen die meisten stehen konnten. Wir müssen sehr vorsichtig sein, in Zeiten des Multikulturalismus, unterschiedlichster Werthaltungen und Ansprüche, diese hohen Ziele zu bewahren. Ich persönlich glaube nicht, dass es eine Patentlösung gibt, die alles für alle besser macht.

In jedem Fall wird der Beobachter an diesen Themen im Grossen dranbleiben und zu gegebener Zeit auch mit einer umfassenden Geschichte zum Grundeinkommen an die Öffentlichkeit treten. Aber ich halte es für falsch, einen Aspekt wie die Genderfrage zu beleuchten, um das grosse Thema zu fassen. Die zentrale Frage bleibt vielmehr: Kann die Schweiz die Marktwirtschaft quasi neu erfinden und erfolgreich umsetzen, obwohl wir in allen Belangen vom globalen Handel abhängig sind?

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Gedanken etwas klarer gemacht zu haben, wo die Probleme bei der Diskussion ums grosse Thema Grundeinkommen liegen.

Mit besten Grüssen Andres Büchi

Ina Praetorius am 9. Juli 2013 (per Mail)

Sehr geehrter Herr Büchi,

ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass das bedingungslose Grundeinkommen eine höchst komplexe Sache ist, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf, zumal jetzt, da immer klarer wird, dass die Volksinitiative wohl wider Erwarten zustande kommen wird.

Allerdings geht es bei meiner Anfrage weniger um das Grundeinkommen selbst als vielmehr um die Tatsache, dass eine mutige und hartnäckige Frau einen doch recht spektakulären medienpolitischen Sieg gegen die TV-Sendung „Arena“ errungen hat: Die „Unabhängige Beschwerdeinstanz Radio und Fernsehen“ (UBI) hat Martha Beéry-Arthos Einspruch hinsichtlich der Sachgerechtigkeit der Grundeinkommens-Arena vom 27.April 2012 einstimmig gutgeheissen. Dies ist ein Ereignis, das weitreichende medienpolitische Folgen haben könnte und deshalb dringend öffentlich diskutiert werden sollte.

Inzwischen wissen wir, dass die SRG den UBI-Entscheid angefochten hat und vors Bundesgericht zieht. Die Sache wird uns also noch länger beschäftigen. Je länger je weniger geht es dabei um das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“, je länger je mehr um die Frage, was Sachgerechtigkeit hinsichtlich der Darstellung der Geschlechterdifferenz bedeutet beziehungsweise in Zukunft bedeuten soll.

Ich möchte Sie bitten, mein Anliegen aufgrund dieser Präzisierung nochmals zu prüfen. Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen meinen Blog, in dem ich meine Geschichte als ein Mitglied des Initiativkomitees, das inzwischen aus Überzeugung keine Unterschriften mehr sammelt, laufend dokumentiere.

Wichtig für Sie zu wissen ist vielleicht noch, dass ich bereits sämtliche grossen Deutschschweizer Zeitungen (inkl. Sonntagszeitungen, WOZ und „Star-„Journalisten wie Constantin Seibt, Daniel Binswanger und Michèle Binswanger) angeschrieben habe. Meist bekomme ich keine Antwort oder sehr kurz angebundene Absagen. Unter dem Twitter-Hashtag #BGEBundesgericht sammle ich sämtliche Absagen und Ausreden und bin dabei, zugegeben, immer weniger zimperlich hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes, oder wie man es nennen soll.

Als erstes Printmedium haben übrigens die kleinen „St. Galler Nachrichten“ das von mir gemeinte Thema aufgegriffen: David gegen Goliath?

Sie sind tatsächlich der Erste, der mir in dieser Sache zügig und ausführlich Auskunft gegeben hat.

Mit freundlichen Grüssen von Ina Praetorius

Andres Büchi am 11. Juli 2013 (per Mail):

Sehr geehrte Frau Praetorius

Auf den Fall „Arena“ werden wir nicht eintreten. Als eine Publikation, die nur alle zwei Wochen erscheint, sind wir der Tagesaktualität nicht verpflichtet, sondern müssen möglichst eigenständige, latent aktuelle Themen setzen. Das Thema Grundeinkommen bleibt auf unserem Radar, dazu werden wir ganz sicher versuchen, Positionen hervorzuarbeiten.

Genderfragen spielen in der Gesellschaft immer wieder – auch beim Grundeinkommen – mit hinein. Die Genderfrage als solche zum Hauptgegenstand von Debatten zu machen, halte ich aber für überzogen und wenig sachgerecht. Es gilt vielmehr, politische und gesellschaftliche Entscheide immer möglichst auf alle ihre Auswirkungen auf alle Gesellschaftssegmente zu überprüfen. Dies ist unser Credo und unsere Guideline.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser kurzen Antwort unseren Standpunkt etwas näher gebracht zu haben.Danke für Ihr Verständnis für unsere Position

Beste Grüsse Andres Büchi

Ina Praetorius am 11. Juli 2013 (per Mail):

Sehr geehrter Herr Büchi,

ich bin nur insofern mit Ihrer Antwort zufrieden, als Sie mir überhaupt einigermassen zügig und detailliert Auskunft geben. Das ist, wie meine aktuellen Erfahrungen mit der Print-Szene zeigen, keineswegs die Regel.

Und nun: würden Sie mir bitte erklären, inwiefern diese Abfolge ineinander verschränkter Ereignisse und Themen „tagesaktuell“ und daher kein Fall für den „Beobachter“ sein soll:

12. April 2012: Die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen wird lanciert. 27. April 2012: Erstaunlich früh findet die einschlägige TV-Arena statt. (Sendezeit: 75 Minuten, davon 72 Minuten Männer, 3 Minuten Frauen.) 3. Mai 2012: Martha Beéry-Artho erhebt Einspruch beim Ombudsmann Achille Casanova wegen mangelnder Sachgerechtigkeit der BGE-Arena. 5. Juni 2012: Der Ombudsmann weist den Einspruch zurück. Juni 2012: Martha Beéry-Artho reicht Beschwerde bei der UBI ein. 19.Oktober 2012: Die UBI heisst die Beschwerde einstimmig gut. 6. März 2013: Der UBI-Bericht wird publiziert. 21. April 2013:100.000 Unterschriften für die BGE-Volksinitiative sind gesammelt. Mai 2013: Die SRG zieht den Fall weiter vors Bundesgericht. 4. Oktober 2013: Vorgesehenes Einreichungsdatum der Volksinitiative. Die Debatte nimmt eine neue Verbindlichkeit an. Der Bundesgerichtsentscheid steht aus.

Diese hochinteressante Konstellation ist geradezu das Gegenteil von „Tagesaktualität“.

Selbstverständlich spricht nichts dagegen, dass Sie den Fall zum Anlass nehmen, um auch über andere von der SRG (und, wie figura zeigt, anderen Leitmedien) produzierte Ausschlüsse, die andere „Gesellschaftssegmente“ betreffen, nachzudenken.

Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichen Grüssen von Ina Praetorius

Andres Büchi am 11. Juli 2013 (per Mail)

Sehr geehrte Frau Praetorius

Ich will mit Ihnen nicht debattieren über den Aktualitätsbegriff für Medien mit unterschiedlichen Erscheinungsrhythmen. Ich wollte lediglich ein paar Gründe nennen, die für unsere Entscheidungen, wie wir das Blatt machen und auf welche Themen wir setzen, entscheidend sind.

Mit besten Grüssen Andres Büchi

Ina Praetorius am 11. Juli 2013 (per Mail):

Sehr geehrter Herr Büchi,

soso, das finde ich aber schade, dass Sie ausgerechnet jetzt, wo’s spannend wird, „nicht mit mir debattieren“ wollen. – Ich will aber mit Ihnen debattieren, weil die Sache, für die ich mich einsetze, sehr grundlegend ist und ich nicht einsehe, weshalb sie mit nicht stichhaltigen Argumenten niedergebügelt werden sollte.

Bitte erklären Sie mir, inwiefern Sie die Geschichte, um die es mir geht, für eine „Tagesaktualität“ halten.

Im Übrigen werden Sie diesen unseren Mailwechsel demnächst auf meinem Blog wiederfinden, voraussichtlich als „fünfzehntes BGE-Gespräch“. Sie wissen ja bereits, dass ich auch in dieser Hinsicht experimentierfreudig bin. Leaken ist mega-in. Sie dürfen mir aber gern Ihre Argumentation noch etwas überzeugender darlegen, damit die Sache kein peinliches Ende nimmt.

Mit freundlichen Grüssen von Ina Praetorius

Nächster Beitrag
Hinterlasse einen Kommentar

Hinterlasse einen Kommentar